Versandhandelsregelung
Januar 24th, 2012Sicher auf Rechnung kaufen auf www.bezahlen-auf-rechnung.de
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Das Steuerrecht ist immer ganz einfach…;-)
Das Steuerrecht im Versandhandel muss auf besondere Weise geregelt werden. Sollte die Bestellung Länderübergreifend sein. Das bedeutet die Bestellung muss in dem Land besteuert werden in dem sie Versendet wird. Sollte ich etwas von einem Händler in Frankreich bestellen, so wird die Bestellung auch in Frankreich besteuert. Immer in dem Land, in dem der Händler ansässig ist. Das heißt dass der deutschen Steuerbehörde in diesem Fall die Umsatzsteuer verloren geht. Allerdings spielt dies nur eine untergeordnete Rolle, da ja der Franzose welcher in Deutschland bestellt, aber in Frankreich seine Rechnung bezahlen muss, ebenso die Umsatzsteuer in Deutschland bezahlt!
Die Ausnahme bilden hier bestimmte Schwellenwerte. Werden diese überschritten, und wird insbesondere an Privatpersonen versendet, so wird die Steuerlast umgekehrt. Nun wird nicht mehr das Herkunftsland, sondern das Bestimmungsland besteuert.
Für Lieferungen von Unternehmen an andere Unternehmen kommt diese Regelung nicht zu tragen. Für diese, sowie für so genannte „Halbunternehmer“ sind diese Lieferungen steuerfrei!
Alles klar?